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Regelungen der Bundesregierung und Umsetzung

Seit Ende März 2011 ist ein Gesetz in Kraft, das bedürftige Kinder gezielt fördert. Folgende schulische Angebote werden gefördert:

Ein- und mehrtägige Klassenfahrten 
Zuschuss zum Schulbedarf 
Schülerbeförderung 
Nachhilfestunden 
Mittagessen

Den Antrag für die oben genannten Förderungsmöglichkeiten können Sie hier herunterladen.  
Die Bestätigung der Schule bei Klassenfahrten erhalten Sie hier. 
Die Bestätigung der Schule bei Bedarf an Nachhilfe hier.

Alle Anträge sind auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe zusammengefasst, wo auch der genaue Wortlaut der Bestimmungen steht. Bei den Anträgen handelt es sich um Formulare, die sie erst herunterladen, dann am PC ausfüllen und ausdrucken können.

Die Anträge werden bei Bezug von Sozialhilfe dem Landratsamt, Kriegssstr.78, 76133 Karlsruhe zugeschickt, oder der Agentur für Arbeit, Schloßgartenstr.24, 76275 Ettlingen.

Bei Bezug von Wohngeld oder Kindergeldzuschuss wird der Antrag der Familienkasse Karlsruhe, Kriegsstr.100 76133 Karlsruhe (Tel. 0180-1546337) zugeschickt.

Wenn Sie zu den Berechtigten gehören, zögern Sie nicht, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Die ausgefüllten Anträge können Sie leider nicht speichern, deshalb auch nicht der Schule per Email schicken. Geben Sie die Bestätigungen Ihrem Kind mit in die Schule, die das Sekretariat entgegen nimmt. Wenn es Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen gibt, sind wir gerne behilflich.

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