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Eichendorff-Gymnasium Ettlingen
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Was ist der Schulsanitätsdienst?
Der Schulsanitätsdienst (SSD) besteht aus Schülerinnen und Schülern, die eine abgeschlossene Erste-Hilfe-Grundausbildung besitzen, und der verantwortlichen Lehrerinnen Anna Rastätter und Inga Walloschek.
Die Aufgabe des SSD ist es, die Erstversorgung im Falle von Unfällen, Verletzungen, Krankheit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sicherzustellen. In diesem Sinne ist das primäre Ziel des Schulsanitätsdienstes zu helfen. Die Schulsanitäter* sind immer bereit und geben Sicherheit im täglichen Bereitschaftsdienst und bei den verschiedensten Schulveranstaltungen.
*Im Folgenden wird im Plural der Begriff „Sanitäter“ bzw. „Schüler“ ohne diskriminierende Absicht für beide Geschlechter verwendet.
Was tun Schulsanitäter?
Die Aufgaben der Schulsanitäter sind:
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Erste Hilfe leisten
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ordnungsgemäße Abwicklung des Einsatzes
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Dokumentation von Einsätzen
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regelmäßige Teilnahme an der wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft
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Wartung und Pflege des Erste-Hilfe-Materials
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Hinweisen auf und ggf. Beseitigung von eventuellen Unfallquellen
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regelmäßige Teilnahme an Aus- und Fortbildungen
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Zusammenarbeit im Team
Schulsanitäter sind trotz ihrer Jugend ernst zu nehmende Helfer und haben eine fundierte Ausbildung genossen.
Was bringt der Schulsanitätsdienst den Schülern?
Die Mitarbeit im Schulsanitätsdienst hat für die Schüler folgende Vorteile:
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sie lernen Verantwortung zu übernehmen sowie überlegtes Handeln - auch und gerade in kritischen Situationen
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sie erkennen frühzeitig Gefahrenpotentiale und lernen mit diesen umzugehen
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das Bewusstsein helfen zu können, trägt zu der Entwicklung eines stärkeren Selbstbewusstseins bei
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sie können kompetent Erste Hilfe leisten und sicher in Notfällen agieren
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sie können ihre Sozialkompetenz weiterentwickeln
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sie erhalten die Möglichkeit zur beruflichen Orientierung
Welchen Nutzen hat die Schule vom Schulsanitätsdienst?
Die Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes an einer Schule ist ein Gewinn für alle Beteiligten: die Schulleitung, die Lehrer, die Schüler und die Eltern. Der Nutzen des Schulsanitätsdienstes der Schule lässt sich in die folgenden drei Bereiche aufteilen:
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Soziale Aspekte:
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Steigerung des Verantwortungsgefühls und der Hilfsbereitschaft unter den Schülern
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Verbesserung des sozialen Klimas in der Schule
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Pädagogische Aspekte:
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Förderung des Verantwortungsbewusstseins und der Hilfsbereitschaft der Schüler
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positive Verstärkung durch die Erfahrung, gebraucht zu werden und gelerntes Wissen praktisch anzuwenden
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Förderung des Bewusstseins für die eigene Gesundheit durch die themenbezogene Beschäftigung mit dem menschlichen Körper
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Erweiterung des Schulangebotes um eine soziale Arbeitsgemeinschaft, in der man für das Leben lernt
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Die Identifikation der Schüler mit der Schule steigt
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Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule: Erziehung zu mündigen und sozial handelnden Bürgern
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Praktische Aspekte:
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Unfallverhütung und somit Reduzierung von Unfällen
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Bereitstellung von Ersthelfern und somit Entlastung der Lehrer
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Instandhaltung und Verwaltung der Sanitätsmaterialien und des Sanitätsraumes
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Die AG „Schulsanitätsdienst“
Der SSD trifft sich regelmäßig am Mittwoch in der 7. Stunde und montags in der großen Pause im Raum 208. Inhalte dieser Treffen sind unter anderem:
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Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse zur Ersten Hilfe sowie zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung
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Erstellung von Diensteinsatzplänen
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Besprechung aktueller Angelegenheiten
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Reflexion der Einsätze
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Klärung organisatorischer Fragen
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Wartung des Raums und der Materialien
Beim Schulsanitätsdienst handelt es sich um ein pädagogisches Projekt, bei dem die Schüler lernen, Verantwortung zu übernehmen und den anderen Schülern sowie Lehrern gegenüber hilfsbereit zu sein. Dabei stehen die Unfallverhütung und die Steigerung der Sicherheit an der Schule im Mittelpunkt ihres Handelns, ebenso die Versorgung von Verletzten.
Mindestanforderungen zur Teilnahme am Schulsanitätsdienst
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erfolgreicher Abschluss einer Erste-Hilfe-Grundausbildung (acht Doppelstunden)
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Persönliche Reife und Interesse an sozialem Engagement
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Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein
An der Arbeitsgemeinschaft dürfen Schüler ab Klasse 7 teilnehmen.
Ablauf eines Schultages für Schulsanitäter
Einem Dienstplan folgend haben an jedem Schultag drei bis fünf Schulsanitäter Bereitschaft und werden bei Bedarf per Durchsage gerufen. Die Schulsanitäter versorgen und betreuen die Verletzten/Kranken nach bestem Wissen, bis diese wieder in den Unterricht können, von den Erziehungsberechtigten oder dem Rettungsdienst abgeholt oder zum Arzt gebracht werden. Danach werden das Krankenzimmer und das EH-Material wieder in Ordnung gebracht. Sofort nach Beendigung dieses Dienstes gehen die Schulsanitäter wieder in den Unterricht. Weitere notwendige Telefonate werden vom Sekretariat vorgenommen.
Rechtliche Fragen
Die Verantwortung für die Sicherheit im Schulbetrieb und die nötige Versorgung von Kranken und Verletzten bleibt zu jeder Zeit bei der Schulleitung und den Lehrern. Damit bleiben Schulleitung und Lehrkräfte auch den diensthabenden Schulsanitätern gegenüber weisungsbefugt. Es ist nach dem Motto „Schulsanitäter empfehlen - Lehrer entscheiden“ zu verfahren. Dabei ist es Aufgabe der SSD-Leitung einzuschätzen, inwieweit den Schülern Verantwortung übertragen werden kann. Natürlich kann die Schulleitung Aufgaben an den Schulsanitätsdienst delegieren, aber auch in diesem Fall verbleibt die Verantwortung dafür bei der Schulleitung. Die vorgeschriebene Aufsichtspflicht der Lehrer kann nicht auf die Schüler übertragen werden.
Haftung
Kein Schulsanitäter hat für die Folgen seines Handelns rechtlich einzustehen, soweit er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Selbst wenn ihm ein Fehler bei der Hilfeleistung nach bestem Wissen und Gewissen unterlaufen sollte, haftet er nicht persönlich. Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Durchführung von Maßnahmen der Ersten Hilfe.
In Notfällen handeln Schulsanitäter wie alle Ersthelfer selbstverständlich ohne Rücksprache. Tun sie dies nach bestem Wissen und Gewissen und leisten sie - ihren Fähigkeiten entsprechend - die bestmögliche Hilfe, hat dies für sie weder zivilrechtliche noch strafrechtliche Konsequenzen. Selbst wenn ihnen bei der Hilfeleistung ein Fehler unterlaufen sollte, bleiben sie straf- und haftungsfrei.
Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch ist gesetzlich verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn dies erforderlich und zumutbar ist. Unterlassene Hilfeleistung hingegen gilt als Straftat. (StGB § 323c)
Schweigepflicht
Jeder Schulsanitäter hat über alle Informationen, die er aufgrund seiner Stellung und Funktion als Schulsanitäter selbst feststellt oder erfährt, Stillschweigen zu bewahren. Das schließt sowohl alle Aussagen, die von dem Betroffenen selbst geäußert werden, als auch die Fakten und Vermutungen, die der Schulsanitäter ohne besondere Mitteilung feststellt oder erfährt, ein. Zusammenfassend darf also nichts, was auch nur annähernd mit den behandelten Personen zusammenhängt, weitergetragen werden, mit Ausnahme natürlich die für den Rettungsdienst notwendigen Informationen.
Versicherungsschutz
Ersthelfer und somit auch Schulsanitäter sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen alle erdenklichen Personen- und Sachschäden versichert, die ihnen bei der Hilfeleistung widerfahren. (GUV -I 8512)
verändert nach: DRK Generalsekretariat - Jugendrotkreuz- (Hrsg.): Arbeitshilfe Schulsanitätsdienst. Aufbau, Begleitung, Beratung. Dezember 2007