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  • Herr Biedermann

3G-Nachweis bei Schulveranstaltungen


Aufgrund der geltenden Gesundheitsschutzmaßnahmen ist bei allen Schulveranstaltungen und Elterngesprächen ein 3G-Nachweis (geimpft oder genesen oder getestet) vorzulegen. Denken Sie also z.B. beim Willkommensfest der Fünftklässler oder den Klassenpflegschaftsabenden an Ihren 3G-Nachweis. Vielen Dank.

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