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3G-Nachweis bei Schulveranstaltungen

  • Herr Biedermann
  • 29. Sept. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Aufgrund der geltenden Gesundheitsschutzmaßnahmen ist bei allen Schulveranstaltungen und Elterngesprächen ein 3G-Nachweis (geimpft oder genesen oder getestet) vorzulegen. Denken Sie also z.B. beim Willkommensfest der Fünftklässler oder den Klassenpflegschaftsabenden an Ihren 3G-Nachweis. Vielen Dank.

 
 
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